So wird gewählt

Wissenswertes zur Kommunalwahl 2020 in Neuching – So wähle ich richtig

Gemeinderatswahl
Der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl führt nicht nur die einzelnen Parteien oder Wählergruppen auf, sondern gibt auch die Namen der jeweils maximal 14 Kandidaten wieder. Jeder Wähler hat maximal 14 Stimmen, die er bei einzelnen Bewerber/innen anhäufen (= kumulieren mit höchstens 3 Stimmen je Bewerber/in) oder die er auch über die einzelnen Parteien und Wählergruppen verteilen (= panaschieren) kann.

Ergänzender Hinweis zur Kreistagswahl
Bei der Kreistagswahl erhöht sich die Anzahl der Mandate und damit die maximale Stimmenzahl auf 60.

Mit den nachfolgenden sechs Punkten informieren wir Sie über alle Gestaltungsmöglichkeiten die Ihnen das Kommunalwahlrecht für Ihre Stimmabgabe bietet.

Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für die Gemeinderatswahl in Neuching zu wählen sind. Für die anstehende Gemeinderatswahl am 15. März 2020, haben Sie demnach 14 Stimmen.

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel
vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“ Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl (14 Stimmen) nicht überschreiten.

Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen aufgeteilt, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis all Ihre Stimmen (= 14) aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute kommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jede/r, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält – bis all Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.

Was gibt es noch zu beachten?
Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Schreiben Sie keine Kommentare auf den Stimmzettel und geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe sogar insgesamt ungültig ist.

Weitere Informationen des Staatsministeriums

Eine ausführliche Beschreibung zum Ablauf der Wahl sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Hier der direkte link:
https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/gemeindekreis/index.php#link_3

Kommunalwahlbroschüre 2020

Zudem hat die bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit die
„Kommunalwahlbroschüre 2020“ erstellt.

Die Broschüre gibt Auskunft, worum es bei den Kommunalwahlen geht, wie man seine politischen Vertreter wählt und warum die Stimmabgabe wichtig ist.

Unter folgendem link gelangen Sie dierekt zur Broschüre:
https://www.blz.bayern.de/download/552_wahlhilfebroschre_kommunalwahl.pdf